Seit dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Gemeinschaft am 01.01.2007 gelten folgende Steuersätze.
Der Körperschaftssteuersatz für Unternehmensgesellschaften die eine Wirtschaftstätigkeit in Bulgarien erbringen, beträgt 10 % und ist somit der derzeit niedrigste Einkommenssteuersatz innerhalb der europäischen Union.
Beachten Sie bitte auch die 5 % Dividendensteuer auf Privatentnahmen in Bulgarien.
Das entspricht einem effektiven Steuersatz von 14,5 % auf Ihre Unternehmensgewinne. Gewerbesteuern oder Berufsgenossenschaftsbeiträge, etc. fallen in Bulgarien nicht an.
Der in der Regel angewandte Mehrwertsteuersatz in Bulgarien beträgt 20 %.